Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt eine Prüfung auf Legionellen alle drei Jahre vor. Konkret betroffen sind alle Gebäude, in denen zentrale Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mit einem Volumen von mehr als 400 Litern in Betrieb sind oder bei denen mehr als drei Liter Warmwasser vom Warmwasserspeicher in der Leitung zu der am weitesten entfernten Zapfstelle enthalten sind. Das ist in der Regel ab einer Rohrlänge von etwa zehn Metern der Fall. Damit sind fast alle Mehrfamilienhäuser betroffen, außerdem viele Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Sporthallen oder Kindertagesstätten. Nach TrinkwV war eine Erstprüfung bis zum 31. Dezember 2013 verpflichtend, seitdem alle drei Jahre – also nun wieder zum 31. Dezember 2016. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser ohne zentrale Warmwasseraufbereitung.
Dusche, Whirlpool, Klimaanlage
Legionellen vermehren sich besonders gut in stehendem Wasser bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad, etwa in Filteranlagen oder Blindrohren. Atmet man Wasserpartikel mit den Bakterien beim Duschen, im Whirlpool oder über die Klimaanlage ein, droht im schlimmsten Fall die Legionärskrankheit, eine schwer verlaufende und mitunter tödliche Lungenentzündung. Wird der Prüfpflicht nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, unter Umständen auch Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn es zu Erkrankungen kommt.
Listen mit den für die Trinkwasserprüfung zugelassenen Laboren stellen die Landesgesundheitsämter zum Download bereit, in NRW zum Beispiel hier. Ebenfalls im Netz gibt es detailliertere Informationen über Legionellen und die Prüfpflicht.
Der Experten-Blog LebensraumWasser berichtet hier fundiert und ausführlich über das Thema.