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Düngeverordnung als Treiber für die Klärschlammverbrennung

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Thema:
Autor: Jonas Völker

Gut 300 Teilnehmer besuchten das Klärschlamm-Fachforum in der Europahalle in Berching (Bild: Huber SE).

Das Klärschlamm-Fachforum wird seit etwa 15 Jahren von Huber veranstaltet, wie der Vorstandsvorsitzende Georg Huber in seiner Begrüßung ausführte. Während die Frage „Klärschlamm – Quo vadis?“ noch am Ende der ersten Veranstaltung im Raum stand, zeichneten sich heute Antworten ab und das Thema sei mittlerweile in den Medien und der breiten Öffentlichkeit angekommen.
Prof. Norbert Dichtl, Leiter des Instituts für Siedlungswasserwirtschaft der TU Braunschweig, zeigte in seinem einführenden Vortrag die sich ergebenden Änderungen durch die neue Klärschlammverordnung und die Düngeverordnung auf und führte durch das nachfolgende Programm. Demnach überwindet die Verpflichtung zur P-Rückgewinnung das bisherige Dilemma zwischen Verbrennung mit vollständiger Schadstoffelimination bei gleichzeitigem vollständigen Nährstoffverlust und der Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen, bei der sowohl Nähr- als auch Schadstoffe im Boden landen und von Pflanzen aufgenommen werden können. Allerdings sah Dichtl es als gravierenden Fehler der Politik an, die Pflicht zur P-Rückgewinnung bei den Kläranlagen anzusiedeln. Die Versorgung mit Phosphor sei ein Teil der Daseinsvorsorge und man hätte schon viel früher die Düngemittelhersteller verpflichten sollen, dass dieser wichtige Rohstoff recycelt und zur Herstellung neuer Düngemittel verwendet wird.
Obwohl die neue Klärschlammverordnung, die seit Anfang 2017 in Kraft ist, den Anlagenbetreibern Übergangsfristen bis 2025 (für Anlagen ab 100.000 EW) beziehungsweise 2032 (für Anlagen von 50.000 — < 100.000 EW) eingeräumt hat, deutet sich heute schon ein deutlich schnellerer Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung an. Die Ursache ist die Düngeverordnung, die mancherorts landwirtschaftliche Betriebe dazu bringt, Verträge zur Schlammübernahme von Kläranlagen zu kündigen, so Markus Gleis vom Umweltbundesamt. Die Folge zeichne sich schon in Norddeutschland ab, wo derzeit etwa 1,1 Mio. TS zwischengelagert werden müssen, weil die Verarbeitungskapazitäten nicht ausreichten.
Kommunen brauchen Unterstützung
Ein großer Teil der Teilnehmer waren Mitarbeiter bayerischer Kläranlagen sowie Vertreter von Kommunen. Diesen sprach der Bürgermeister von Berching, Ludwig Eisenreich, aus der Seele, als er sagte, dass die Gemeinden dringend Beratung brauchen, an welchen Standorten (gemeindeübergreifend) und mit welchen technischen Lösungen Klärschlamm zukünftig behandelt werden soll. Der bayerische Umweltminister Thomas Glauber, der sich mit einer Videobotschaft zu Wort meldete, forderte die Kommunen zur Zusammenarbeit auf, um zu Lösungen zu kommen, wie die Klärschlammverordnung umgesetzt werden kann. Mit dem Start einer Plattform zur Koordination der kommunalen Klärschlammverwertung in Bayern will der DWA-Landesverband Bayern, vertreten durch Prof. Wolfgang Günthert, Informationen über Entsorgungsbedarfe und freie Entsorgungskapazitäten, kommunale und privatwirtschaftliche Entsorgungswege sowie verfahrenstechnische Lösungen bereitstellen. 
Thermische Verwertung entwickelt sich zum Standard
Die in verschiedenen Vorträgen geschilderten Konzepte basierten überwiegend auf der thermischen Klärschlammverwertung, wobei die Monoverbrennung derzeit noch einen Anteil von rund 40 % hat. Die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken wird wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Kohleverstromung nur noch als Übergangslösung betrachtet. Alle Optionen der Mitverbrennung fordern aber eine vorherige Phosphorrückgewinnung aus dem nassen Faulschlamm, denn aus der Misch-Asche lässt sich der Wertstoff nicht mehr zurückgewinnen. Eine wesentliche Rolle spielten auf dieser Veranstaltung auch die Möglichkeiten der Klärschlammtrocknung, mit der sich Transportvolumina und damit Kosten einsparen lassen. Besonders diskutiert wurden auch Konzepte zur dezentralen Verwertung in kleineren Anlagen (für etwa 30.000 EW). Für diese Klärschlammmengen gelten bisherige Monoverbrennungsanlagen noch als unwirtschaftlich. Allerdings sei der Transport über eine Distanz von mehr als 100 Straßenkilometern zur nächsten Verbrennungsanlage ökologischer Irrsinn, so Dichtl in seinem Schlusswort.
Einen ausführlicheren Bericht über die gezeigten technischen Lösungen und Modelle zur interkommunalen Zusammenarbeit finden Sie demnächst im Heft.

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