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Legionellen-Erkrankungen in Bremen: Betreiber von Rückkühlanlagen zur Mithilfe aufgefordert

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Themen: | | |
Autor: Jonas Völker

Legionellen-Erkrankungen in Bremen: Firmeninhaber und Hausverwaltungen in der Stadtgemeinde Bremen, die auf dem Dach oder auf dem Gelände eine Verdunstungskühlanlage bzw. ein Rückkühlwerk haben, sind dazu aufgerufen ihre Anlagen vorsorglich fachgerecht zu desinfizieren und eine Meldung zu machen. Bild: psdesign1/Fotolia.com

Vor drei Monaten wurde ebenfalls eine Häufung von schweren Legionellen-Erkrankungen verzeichnet. Im Zeitraum von 04. bis 23.11.2015 erkrankten 19 Menschen, ein Patient starb. Die Ursache konnte trotz intensiver Suche nicht ermittelt werden. Bei der jetzt aufgetretenen Häufung konnte ein Stamm des Erregers identifiziert werden, der bereits im November aufgetreten war.

Medizinische Maßnahmen

Die wichtigste medizinische Maßnahme bei Legionellen-Erkrankungen ist die rasche Gabe eines geeigneten Antibiotikums. Da es sich bei Legionellosen um eher selten auftretende Krankheiten handelt, sind bereits bei den ersten Fällen im November und auch jetzt wieder die Kassenärztliche Vereinigung und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über die Häufung an Legionellosen informiert worden. Ebenfalls wurden die Bremer Kliniken informiert.

Intensive Ursachenermittlung

Gemäß den Vorgaben werden bei allen Patienten in den privaten Haushalten Trinkwasserproben genommen, um auszuschließen, dass eine Infektion über die häusliche Dusche erfolgt ist. Alle vorliegenden Ergebnisse sind negativ. Parallel befragten Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Erkrankten und deren Angehörige nach Aufenthaltsorten, mit dem Ziel Gemeinsamkeiten zwischen den Patienten zu erkennen (Schwimmbäder, Saunen etc.).
Alle diese Befragungen haben als einziges Resultat den gemeinsamen Aufenthaltsort (Wohnung/Arbeit) im Bremer Westen ergeben. Vor diesem Hintergrund wird vermutet, dass, wie auch bei früheren Legionellen-Vorkommen in anderen Regionen Deutschlands, eine Übertragung durch die Luft (Aerosole), wahrscheinlich aus einer Rückkühlanlage, erfolgte.
Das sind Anlagen, bei denen die Kühlung direkt durch Verdunstung von Wasser erfolgt, insbesondere bestehend aus einem Kühlwasserkreislauf und einem Wärmeüberträger, wobei Wasserdampf an die Umgebung abgegeben wird.
Ein Krisenstab zwischen beiden zuständigen senatorischen Behörden, dem Gesundheitsamt, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Landesuntersuchungsamt wurde eingerichtet.

Aufruf an Betreiber von Rückkühlanlagen: Vorsorgliche Desinfektion und Meldung

Die Identifizierung derartiger Anlagen gestaltet sich als äußerst schwierig, weil diese nach Imissionsschutzrecht nicht genehmigungs- oder meldepflichtig sind. Mit Hilfe von Luftbildern werden derzeit solche Nasskühlanlagen auf Dächern identifiziert. Unternehmen werden weiterhin telefonisch kontaktiert, Kammern und Verbände informiert. Anlagen sind bereits beprobt, der Erregerstamm konnte bisher jedoch nicht entdeckt werden.
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz bitten daher um Mithilfe, um das Verfahren weiter zu beschleunigen: Sie rufen Firmeninhaber und Hausverwaltungen in der Stadtgemeinde Bremen auf, die auf dem Dach oder auf dem Gelände eine Verdunstungskühlanlage bzw. ein Rückkühlwerk haben, ihre Anlagen vorsorglich fachgerecht zu desinfizieren. Alle werden außerdem dringend aufgefordert, sich zu melden. Bitte mit E-Mail an office@gewerbeaufsicht.bremen.de.

Bremen unterstützt neue gesetzliche Bestimmungen

Da sich die Ursachenforschung sehr schwierig gestaltet, begrüßt es Bremen, dass das Bundesumweltministerium im Januar endlich den Referentenentwurf für eine Bundes-Imissionsschutzverordnung vorgelegt hat. Darin wird geregelt, dass Betreiber von Rückkühlanlagen diese künftig vor der Inbetriebnahme melden müssen. Dass darin geforderte Kataster dieser Anlagen wird in Bremen bereits seit 2015 aufgebaut.

Informationen zu Legionellen

Legionellen sind wärmeliebende Bakterien, welche natürlicherweise im Süßwasser vorkommen. Derzeit sind etwa 48 Arten bekannt, welche sich in bestimmten Systemen (z.B. Duschen, Warmwassersysteme, Whirlpools oder Klimaanlagen) und unter bestimmten Bedingungen (optimal zwischen 30 und 45°C) vermehren können. Erst die Aufnahme in Form feinster Tröpfchen (Aerosole) durch Inhalation von bakterienhaltigem Wasser kann bei Menschen nach einer Inkubationszeit von ca. zwei bis zehn Tagen zur Infektion bzw. Erkrankung führen. Das Spektrum der klinischen Symptome reicht von leichten Erkältungskrankheiten bis hin zu schweren Lungenentzündungen. Viele der Infektionen verlaufen, ohne dass der Patient etwas bemerkt.

Was tun bei Symptomen?

Bei entsprechenden Symptomen (hohes Fieber, trockener Husten) sollen sich die betroffenen Menschen in hausärztliche Behandlung begeben. Diese Bakterien sprechen in der Regel gut auf geeignete Antibiotika an. Die niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten wurden bereits informiert. Sie wurden gebeten, bei Patienten mit Lungenentzündungen (ambulant erworbenen Pneumonien) eine Legionellen-Infektion als Ursache in Erwägung zu ziehen. Ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet.
Trinkwasser kann unbedenklich genossen werden, da eine Infektion über den Magen-Darm Trakt nicht auftritt. Eine Übertragung der Legionellen-Erkrankung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.

Bürgertelefon für medizinische Anfragen

Für Fragen von Bürgern stehen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ab sofort unter der Telefonnummer 115 zur Verfügung. (mks)

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