Grundlage für diese Kostenschätzung ist eine Studie des IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Auftrag des BDEW, welche die Jahresgesamtkosten für 28 Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen und die Schweiz ermittelt hat. Hierbei wurde auf Daten des Umweltbundesamtes zurückgegriffen. Das Ergebnis bezieht sich auf die Gesamtkosten, bezogen auf die Lebensdauer der Anlagen.
Gebühren oder Zuschüsse
Als mögliche Reinigungstechnologien wurden die Ozonung sowie die Zugabe von Pulveraktivkohle einschließlich einer Nachbehandlung betrachtet. „Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, welche enormen zusätzlichen Milliardenkosten auf die Bürger zukommen würden. Sie müssten diese Zusatz-Belastungen entweder über höhere Abwassergebühren oder indirekt über öffentliche Zuschüsse tragen“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. „Es ist deshalb höchste Zeit für eine umfassende Gesamtstrategie, die insbesondere auf die Vermeidung der Einträge abstellt. Stoffe, die gar nicht erst in die Kanalisation gelangen, müssen anschließend auch nicht mit hohem Kosten- und Energieaufwand aus dem Abwasser entfernt werden.“ Ohne eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips, so Weyand weiter, kämen auf die Bürger Umweltkosten in Milliardenhöhe zu.
„Vermeidung ist der beste Schutz“
Als Datengrundlage wurden in der IWW-Studie Berichtsdaten zu mindestens 92 Prozent aller europäischen Kläranlagen aus der EEA-Statistik, Kostendaten aus vorangegangenen Studien sowie Datensätze aus EUROSTAT-Statistiken herangezogen. Die Kostenschätzung des BDEW beruht auf Annahme der errechneten Jahresgesamtkosten mit Basisjahr 2014 für einen Betrachtungszeitraum über die Lebensdauer der Anlagen von 30 Jahren. „Wir brauchen eine neue Arzneimittelstrategie in Deutschland und eine Wende in der Agrarpolitik, die auf dem Verursacherprinzip aufbaut. Eintragsvermeidung ist der beste Schutz für die Gewässer und den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger“, appellierte Weyand. Hier bietet der BDEW eine Vorabinformation zu den Ergebnissen des Gutachtens