Nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Nordrhein-Westfalen bleiben wasserrechtliche Nutzungen im Zusammenhang damit unabdingbar. Auch der schrittweise Umbau der Emscher mit ihren Nebenläufen in naturnahe Gewässer – ein Generationenprojekt zur Verbesserung der Gewässerqualität – hat eine hohe wasserwirtschaftliche Bedeutung. Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier lädt ein zum 35. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis – in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare mbB in Essen, am 26. September. Das Thema: „Wasserrechtliche Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen: Von Bergbau bis Emscher-Umbau“
Teilnahme begrenzt
Die Anwendungspraxis des Wasserrechts in NRW soll im Rahmen des Gesprächskreises dargestellt und diskutiert werden. Die Referenten sind Thomas Fock, Geschäftsbereichsleiter der Emschergenossenschaft/Lippeverband, Dr. Harald Knöchel, Zentralbereichsleiter Recht/Compliance der RAG Aktiengesellschaft und Friedrich Wilhelm Wagner, Assessor des Bergfachs, Leiter der Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“ der Bezirksregierung Arnsberg. Die Teilnahme ist kostenfrei, aber aus räumlichen Gründen zahlenmäßig begrenzt. Um Anmeldung wird gebeten bei Prof. Dr. Michael Reinhardt per E-Mail oder online hier. Der Info-Flyer kann hier heruntergeladen werden.