Stellungnahme des BDEW zum Regierungsentwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
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I. Grundsätzliche Erwägungen – schnelle Verabschiedung der Verordnung erforderlich Die Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt eine bundesweite Vereinheitlichung der landesrechtlich bislang sehr unterschiedlich ausgestalteten Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dies bedeutet nicht nur für den Gewässerschutz, sondern auch für Planer, Errichter und Betreiber von Anlagen eine Erleichterung, da die damit verbundene Rechtsvereinfachung die Transparenz der Regelungsinhalte erhöht und zugleich auch eine Harmonisierung mit anderen Rechtsvorschriften erlaubt. Eine Vereinheitlichung kann daher zu erheblichen Erleichterungen führen.
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