Rechtliche Besonderheiten der Übernahme von Wasserversorgungsanlagen
Thema:
Publikationsform: Fachartikel
Artikelnummer: 05399_2015_04_02
Zeitschrift: Rechtliche Besonderheiten der Übernahme von Wasserversorgungsanlagen
Erscheinungsdatum: 01.04.2015
Autor: Beate Kramer
Herausgeber: Netzübernahmen wurden als Thema bisher nahezu ausschließlich den Bereichen Strom und Gas zugeschrieben. Diese Annahme befindet sich deutlich im Wandel. Die Diskussion um die Wasserpreise wie auch die Angst vor einer europäisch angeordneten Privatisierung der Wasserversorgung führen dazu, dass Kommunen, die in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen die Wasserversorgung an fremde Wasserversorgungsunternehmen übergeben haben, bei Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrages verstärkt darüber nachdenken, ob sie die Wasserversorgung zurück in kommunale Hände holen sollen. Dies bedeutet oft eine Übernahme der Wasserversorgungsanlagen vom bisherigen Eigentümer, dem örtlichen Wasserversorger. Wie immer bei der Übernahme einer Gesamtheit von Infrastruktureinrichtungen ergeben sich unterschiedliche Fragen, beispielsweise zum Herausgabeanspruch, dessen Umfang und zur Bewertung der übergehenden Anlagen, welche im Folgenden mit besonderem Augenmerk auf die Wasserversorgung kurz dargestellt werden sollen.
Verlag: DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Publikationsformat: PDF
Themenbereich: gwf - Wasser|Abwasser
Details
Netzübernahmen wurden als Thema bisher nahezu ausschließlich den Bereichen Strom und Gas zugeschrieben. Diese Annahme befindet sich deutlich im Wandel. Die Diskussion um die Wasserpreise wie auch die Angst vor einer europäisch angeordneten Privatisierung der Wasserversorgung führen dazu, dass Kommunen, die in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen die Wasserversorgung an fremde Wasserversorgungsunternehmen übergeben haben, bei Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrages verstärkt darüber nachdenken, ob sie die Wasserversorgung zurück in kommunale Hände holen sollen. Dies bedeutet oft eine Übernahme der Wasserversorgungsanlagen vom bisherigen Eigentümer, dem örtlichen Wasserversorger. Wie immer bei der Übernahme einer Gesamtheit von Infrastruktureinrichtungen ergeben sich unterschiedliche Fragen, beispielsweise zum Herausgabeanspruch, dessen Umfang und zur Bewertung der übergehenden Anlagen, welche im Folgenden mit besonderem Augenmerk auf die Wasserversorgung kurz dargestellt werden sollen.
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