Welche Kosten entstehen jährlich bundesweit durch verstopfte Kanäle und blockierte Pumpwerke, verursacht durch Feuchttücher? Mit dieser Frage wandte sich die Bundestagsfraktion der Linken über das Instrument einer Kleinen Anfrage im Dezember an die Bundesregierung. Birgit Menz, Umwelt- und Naturexpertin der Partei, wollte wissen, wie die Regierung die Situation einschätzt, ob sie Handlungsbedarf sieht und ob auch ein Verkaufsverbot von besonders schlecht zersetzbaren Tüchern in Betracht gezogen wird. „Linke macht Front gegen Feuchttücher“, „Linke sorgt sich um Feuchttücher in Deutschlands Abwassersystemen“ oder auch „Damit befasst sich der Deutsche Bundestag: …“ titelte die Presse in der Folge. Auch die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), die große Regionalzeitung des Ruhrgebiets, entdeckte: „Baby-Feuchttücher legen Pumpwerke an der Ruhr lahm“. Ein Thema, das weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit tatsächlich regelmäßig beachtliche Schäden und Ausfälle verursacht, war im Fokus der Aufmerksamkeit gelandet.
Die sieben Stufen der Spülbarkeit
Jede Kommune und jeder Abwasserverband kennt das Problem der oft meterlangen und extrem schweren Knäuel aus Feuchttüchern. Das Umweltbundesamt fordert schon seit längerem eine deutliche Kennzeichnung der Tücher, damit sie nicht mehr über die Toilette entsorgt werden. Die Linke kritisiert, den Verbrauchern sei häufig nicht bewusst, dass Feuchttücher eigentlich nicht in die Toilette, sondern in den Hausmüll gehörten. Die Hersteller verweisen auf die Ergebnisse von selbst definierten Tests, die die Zersetzbarkeit belegen sollen. Eine bekannte Testreihe, geschaffen von Verbänden der Vlies-Industrie, trägt den Namen „Die sieben Stufen der Spülbarkeit“. Abwasserpraktiker weisen aber schon lange darauf hin: „Spülbar“ heißt nicht „pumpbar“.
Antwort der Bundesregierung
Inzwischen liegt die Antwort der Bunderegierung vor: Der volkswirtschaftliche Schaden lasse sich nicht abschätzen, dazu fehle es an Informationen. Rechtliche Maßnahmen seien nicht vorgesehen. „Störungen im Betriebsablauf von Abwasseranlagen durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen über die Toilette lassen sich durch rechtliche Maßnahmen nicht minimieren oder verhindern.“ Grundsätzlich sieht die Bundesregierung eine mögliche Lösung bei der Entsorgung und damit beim Verbraucher, nicht wie die Linke in Verboten bestimmter Produkte: „Eine Beschränkung in dieser Art wird als nicht zielführend betrachtet. Reinigungstücher und Staubtücher müssen aufgrund ihres Verwendungszweckes eine hohe Nassreißfestigkeit aufweisen. Diese Anforderung steht nach heutigem Kenntnis- bzw. Entwicklungsstand einer leichten Zersetzbarkeit entgegen. Diese Produkte sind nicht über die Toilette zu entsorgen. Aufklärungsarbeit ist notwendig, dass Feuchttücher nicht über die Toilette entsorgt werden.“
Auf der Internet-Präsenz des Deutschen Bundestags können die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung als PDF heruntergeladen werden. Einen sehr guten Hintergrundartikel mit Reportageelementen hat die Süddeutsche Zeitung hier bereits 2015 veröffentlicht.