Vergleich der Wirksamkeit natürlicher und synthetischer Flockungsmittel mit Blick auf das Düngegesetz
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Infolge der Änderung der Düngemittelverordnung darf ab dem 31. Dezember 2013 Klärschlamm, der mit synthetischen Polyacrylamiden konditioniert wurde, nicht mehr landwirtschaftlich verbracht werden. Als Alternative wurde der Einsatz von Chitosan als Flockungs- bzw. Flockungshilfsmittel zur Aufkonzentration von kommunalem Klärschlamm labortechnisch untersucht. Im Rahmen der Untersuchungen konnte nachgewiesen werden, dass sich Chitosan zur Flockung von Klärschlamm eignet und gleichwertige Ergebnisse zu synthetischen Polymeren erhalten werden.
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